Falschbehauptungen und Indiskretionen

Hungener Grüne wundern sich über CDU

Nachdem in der letzten Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit von SPD, Pro Hungen und Grünen das finanzielle Abenteuer einer großflächigen Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes Hungen-Süd gestoppt wurde, wird es die CDU immer noch nicht müde zu behaupten, dass dies zu Einschränkungen bei den freiwilligen Leistungen für die Bürger führt. Wie immer lohnt sich auch hier ein Blick auf die Fakten. Tatsache  ist, dass die bisherige Planung zu einem galoppierenden Anstieg der Erschließungskosten von ursprünglich geschätzten 7 Millionen Euro auf nun 12,4 Millionen führte. Nach Aussage eines Mitarbeiters der Hessischen Landgesellschaft muss das noch nicht das Ende der Fahnenstange bedeuten. Weiterhin geht diese Kostenschätzung von einer Erschließungsplanung aus, die im nördlichen Bereich des Plangebietes nur eine großflächige Vermarktung der Grundstücke zulässt. Für eine auch von der Hungener CDU geforderten kleinteiligeren Erschließung mit der Präferenz heimischer sowie auch innovativer Betriebe würde es einer anderen Straßenführung bedürfen. Deren Umsetzung wiederum treibt die Erschließungskosten noch weiter in die Höhe. Daher ist es mehr als klug, anstatt sich in ein unkalkulierbares finanzielles Abenteuer zu stürzen, das Gewerbegebiet jetzt zu verkleinern und damit bei angepasster Planung auch die Erschließungskosten im Rahmen zu halten. Dies ist Voraussetzung für die hochverschuldete Stadt Hungen, die finanziellen Risiken überschaubar zu halten und darüber hinaus vermarktungsfähige Grundstückspreise anzubieten. Demjenigen der hier mehr Mut zum Risiko besitzt (und das ist dem Anschein nach die Hungener CDU) sei ein Blick auf die Stadt Lich erlaubt. An deren östlichen Ortsrand erhebt sich eine Folge eines solch blauäugigen Ausweisens großer Gewerbeflächen ohne jedes Konzept. Was die Konsequenzen für die Stadt Lich sind, kann der geneigte Leser diesem Blatt entnehmen. Zumindest sieht es nicht danach aus, ob hier langfristig relevante Einnahmen für den Stadtsäckel und zur Entlastung der Bürger von Abgaben zu erzielen sind.

 

Die Ausführungen der CDU in ihrer Pressemitteilung zur Aufwandsentschädigung sind in erster Linie scheinheilig und hinsichtlich der hier getätigten Behauptungen schlicht weg falsch. Fakt ist, dass die Entschädigungssatzung der Stadt Hungen die in Rede stehende Summe abdeckt und damit völlig rechts- und satzungskonform ist. Übrigens einer Satzung bei deren Verabschiedung alle damaligen CDU Stadtverordneten zustimmten. Sicher ist über die Höhe des Stundensatzes zur Ermittlung des Verdienstausfalls zu diskutieren. Worüber man in einem Rechtsstaat allerdings in keinem Fall streiten kann, ist die Wahrung des Datenschutzes, insbesondere die Wahrung der Persönlichkeitsrechte eines Mandatsträgers. Diese Belange beiseite zu wischen und dies  trotz entsprechender persönlicher Erklärung des Betroffenen in der vergangenen Stadtverordnetensitzung hierzu,  ist ein nicht akzeptabler Versuch hier die eigene Auffassung über geltendes Recht zu stellen. Der Autor der CDU-Mitteilung muss sich für sein Statement fragen lassen, inwieweit er die Grundpfeiler unserer Ordnung akzeptiert oder auch ob sein Verständnis von Recht und Gesetz demjenigen eines demokratischen Staatswesens entspricht.